Freiheit ist eine Frage des Rechts
25. August 2009 | Von mp | Kategorie: Artikel zum ThemaSein älterer Zeitgenosse, Wilhelm von Humboldt, hatte bereits zuvor die Frage nach dem Staatszweck auf die Frage nach dem Zweck des Menschen zurückgeführt. Als vornehmste Aufgabe eines jeden Menschen, die jeder nur selbst leisten kann, sieht Humboldt die proportionierlichste Bildung der Kräfte des Einzelnen zu einem Ganzen an. Humboldt setzt sich gegen den umfassenden Ordnungsanspruch des Staates zur Wehr und lehnt insbesondere staatliche Eingriffe zum Zwecke der Wohlfahrt ab. Für Humboldt sind nur abstrakte allgemeine Regeln, die auf Sicherheitsbelange gerichtet sind, Aufgabe des Staates, d. h. der Staat ist letztlich nur dann zuständig, wenn die Rechte anderer missachtet werden.
Zweifellos macht die Herrschaft des Rechts es unabdingbar, dass für staatliche Gesetze der Gleichheitsgrundsatz gelten muss. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eine tragende Säule jedweder Verfassung der Freiheit. Es kommt darauf an, allgemeine Rechtsgrundsätze zu formulieren. Diese dürfen so wenig konkrete Einzelfälle wie möglich benennen. Nur dann können ungleiche Menschen gleich behandelt werden. Der Wettbewerb erfüllt beispielsweise den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Alternative hieße, ungleiche Menschen ungleich zu behandeln.
Es scheint nicht übertrieben zu sein, eine Verfassung der Freiheit als wesentliche Voraussetzung für Gerechtigkeit anzusehen. Nur menschliches Handeln kann gerecht oder ungerecht sein. Maßstab dafür sind Regeln gerechten Verhaltens, aber nicht Einzelfallergebnisse, die heute fälschlicher Weise als (sozial) gerecht bezeichnet werden. Schließlich kann das Ergebnis einer Vereinbarung gut oder schlecht sein, aber nicht gerecht. Mit einer Verfassung der Freiheit tritt die Stärke des Rechts an die Stelle des Rechts des Stärkeren.