Grüne fordern Stopp von anlasslosen Kontrollen….

17. Oktober 2009 | Von admin | Kategorie: Politik und Medien zum Waffenbesitz

oezdemir_dreht_das

…. von Moscheen!

Dieser Artikel findet sich auf der deutschen Seite der “Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs”, Diese Organisation wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als islamisch extremistisch eingestuft.
Vfs-Bericht NRW 2008 Seite 208ff
Vfs-Bericht HH 2008 Seite 27
Weitere Info: Wikipedia

Zur Sache:
Die Landtagsgrünen in Niedersachsen haben in einem Gesetzesentwurf die sofortige Einstellung der von der Polizei durchgeführten so genannten anlasslosen Moscheekontrollen gefordert. Diese seien integrationspolitisch kontraproduktiv, verfassungswidrig und würden Muslime unter Generalverdacht stellen. Die Grünen weiter: “Diese Kontrollen sind ein Eingriff in die ungestörte Religionsausübung und haben bisher keinerlei Erfolge gebracht”, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese gestern in Hannover. “Sie werden von den Gläubigen als Generalverdacht empfunden und wirken diskriminierend!”

Den Originaltext - siehe hier - haben wir überarbeitet und publizieren diesen nachfolgend so,  wie er bei einem Mindestmaß an Gleichheit- und Gerechtigkeit lauten müsste, zumal wir legalen Waffenbesitzer vom Verfassungsschutz nicht als demokratiefeindlich eingestuft sind. Der geänderte Wortlaut ist, um Verwechslungen zu vermeiden, im nachfolgenden Text farblich hervorgehoben und hat (leider) satirischen Charakter.

Niedersachsen: Grüne fordern Stopp der Kontrollen von Legalwaffenbesitzern.

Die Landtagsgrünen in Niedersachsen haben in einem Gesetzesentwurf die sofortige Einstellung der von den Behörden durchgeführten so genannten anlasslosen Kontrollen von legalen Waffenbesitzern gefordert. Diese seien integrationspolitisch kontraproduktiv, verfassungswidrig und würden Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht stellen.

“Diese Kontrollen sind ein Eingriff in das grundgesetzlich zugesicherte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - GG §2 Abs. 1 – Stichwort allgemeine Handlungsfreiheit - und haben bisher keinerlei Erfolge gebracht”, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese gestern in Hannover. “Sie werden von den legalen Waffenbesitzern als Generalverdacht empfunden und wirken diskriminierend!”

Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass “diffuse Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht nicht mit den Grundrechten vereinbar” seien. Briese verwies dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes; mehrfach sei dort anlasslosen Kontrollmaßnahmen “eine klare Abfuhr erteilt” worden. “Die Behörde darf nur bei einer konkreten Verdachtslage entsprechende Maßnahmen durchführen.”

Die gesetzliche Grundlage

Grundlage dieser und ähnlicher verdachtsunabhängigen Kontrollen ist § 12 Abs. 6 Nds. SOG, die ersatzlos gestrichen werden müsse. Dieser sieht vor, dass Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug, durchgeführt werden können. Es ist notwendig, dass diese Kontrollen anhand von kriminalistischen Lagebildern hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und es sich regelmäßig um Straftaten von erheblicher Bedeutung und mit internationalem Bezug handelt.

Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Beteiligung unbeteiligter Dritter geringfügig bleibt, wenn also nach dem Versuch der Identitätsfeststellung keine Folgeeingriffe folgen und die Belastung der unbeteiligten Dritten angemessen ist. „Hieran bestehen bei den Massenkontrollen erhebliche Zweifel. Die Belastung der übergroßen Zahl der unschuldigen Waffenbesitzer ist schon deshalb nicht angemessen und zu rechtfertigen, da sie in ihrem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt werden“, so die Landtagsfraktion der Grünen in der Antragsbegründung.

Unverhältnismäßig und verfassungswidrig

Die Angemessenheit der Belastung der Jäger und Sportschützen sei keinesfalls verhältnismäßig im Hinblick auf den Erkenntnisgewinn und die konkreten Erfolge von solchen Massenkontrollen.

Die konkreten Ergebnisse, die durch die Kontrollen erzielt werden sollen, würden nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Rechtmäßigkeit entsprechen. In der Begründung heißt es weiter: „Es ist nicht sicher, ob es sich bei Festnahmen und Strafanzeigen im Rahmen der Kontrollen auch um Straftaten von erheblicher Bedeutung handeln wird. Wenn die Ergebnisse sich im Wesentlichen auf Ordnungswidrigkeiten, auf behördliche Aufenthaltsersuche und Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung und weit weniger um Festnahmen und Strafanzeigen bzgl. allgemeiner oder organisierter Kriminalität, beziehen, ist die Anwendung einer solchen Kontrollmaßnahme nicht gerechtfertigt.“

Die Exekutive habe bisher nicht einmal ansatzweise deutlich machen können, dass durch die Kontrollen Terroristen oder Sympathisanten abgeschreckt geschweige denn festgenommen werden konnten. „Aus polizeitaktischer Perspektive muss es darüber hinaus als naiv erscheinen, anzunehmen, dass sich potenzielle Gefährdungen oder Massenmorde (fälschlicherweise als Amokläufer bezeichnet) durch solche unrechtmässigen Aktionen verhindern lassen“, so die Landtagsgrünen.

 Integrationspolitisch kontraproduktiv

Die ungezielten Kontrollen seien für ein friedliches Zusammenleben von Bürgern mit unterschiedlichen Interessen kontraproduktiv. Die Grünen weiter: „Die Kontrollen laufen den Bemühungen und Zielen einer gelingenden Integration zuwider, da sie einen Generalverdacht gegen den legalen Waffenbesitz zumindest im Empfinden der Waffenbesitzer untermauert. Wenn aber die Kontrollen desintegrierend und segregierend wirken und damit ein Auseinanderdriften der Gesellschaft bewirken, wirken sie nicht gefahrabwehrend.“

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat hatte sich bereits gegen verdachtsunabhängige Kontrollen von legalen Waffenbesitzern ausgesprochen. Der erzielte Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand und dem angerichteten Vertrauensschaden unter den Jägern und Sportschützen. „Ich halte die Kontrollen integrationspolitisch für absolut kontraproduktiv und sicherheitspolitisch für zwecklos. Minister Schünemann hat sich zwar auf sein Türschild auch den ‘Integrationsminister’ geschrieben, aber der ‘Innenminister’ steht absolut im Vordergrund. Dieses Deckmäntelchen nimmt ihm doch niemand ab“, sagte Polat.

Ähnlich sieht es auch der innenpolitische Sprecher Ralf Briese: “Mit den Kontrollen zeigt Innenminister Schünemann erneut sein ’sonderbares Verfassungsverständnis’. Der Begriff Freiheit ist dem Minister offenkundig fremd. Er kennt nur Verdacht und Kontrolle. Die Kontrollen der Legalwaffenbesitzer vergiften das Klima zwischen den Betroffenen und den Behörden und vertiefen die Gräben in der Bevölkerung. Damit muss Schluss sein!”

Tags: , , , ,

Ein Kommentar auf "Grüne fordern Stopp von anlasslosen Kontrollen…."

  1. [...] wenn es Satire ist, der Artikel der Großkaliberschützen Dreiländereck “Grüne fordern Stop von anlaßlosen Kontrollen” zeigt deutlich die verlogene Doppelmoral der Grünen auf: Den Islamisten zugestehen wollen [...]

Schreibe einen Kommentar