SPD für Waffenbesitzer nicht mehr wählbar

10. März 2010 | Von admin | Kategorie: Aktuelles

Der Sonderausschuss des Landtags Baden-Württemberg „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen – Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ legte gestern seinen Abschlussbericht vor.
Was dieser Beitrag jedoch nicht enthält, sind die Statements und seltsamen, weltfremden Ansichten der SPD-Fraktion in der danach anberaumten Landespressekonferenz. Von den Statements kam bislang nur ein Teil in der Presse an. Offensichtlich war einigen Journalisten dann doch zu peinlich, was dort von sich gegeben wurde. Dies muss aber an die Öffentlichkeit, denn mit dieser Meinung ist die SPD für Schützen und Jäger weiterhin, bzw. jetzt erst recht, nicht mehr wählbar.

Wer sich soviel gesammelte Inkompetenz antun möchte findet dieses Pamphlet hier, IPSC Schützen beachten bitte insbesondere die Seite 4. Sämtliche Aussagen können durch sachliche Beiträge von wirklichen Experten widerlegt werden. Dazu zählen aber hinsichtlich Ihrer Kompetenzen sicher weder Frau Bannenberg, noch gewisse Herren einer kleinen, unbedeutenden Splittergewerkschaft, denn diese ignorieren bekannterweise alle anderen Aussagen um sie herum.

Biathlon steht übrigens (noch) nicht auf der Verbotsliste, obwohl von der Ausführung und Zielsetzung her mit dem IPSC-Schiessen absolut vergleichbar. Auch dort gilt das Motto DVC:
Diligentia = Genauigkeit – Vis = Kraft/Ausdauer – Celeritas = Geschwindigkeit
Im Biathlon wie beim IPSC werden Körper und Geist geschult um nach körperlicher Höchstanstrengung (Vis) fünf gezielte Schüsse (Diligentia) in möglichst kurzer Zeit (Celeritas) abzugeben. – Sachliche Informationen zu IPSC finden sich hier.

Auch Biathlon hat, wie IPSC und viele andere Sportarten auch, einen militärischen Ursprung. Bei der Olypmiade 1924 hiess diese Disziplin “Militärpatroullie” und sie wurde bis 1960 noch ganz militärisch mit Großkaliber geschossen.
Vermutlich trauen sich Frau Altpeter und die SPD Fraktion nicht an das Biathlon heran, weil sie damit dank Magdalena Neuners Erfolgen zum Deutschen Gespött werden würden. Stattdessen stehen jetzt Projekte mit “Biathlon” (Sommer und Winter) auf dem Präventionsprogramm.

Das traurige Fazit: Verlogener und geistig ärmlicher kann man sich gar nicht mehr verhalten.

3 Kommentare auf "SPD für Waffenbesitzer nicht mehr wählbar"

  1. MD sagt:

    Hallo,

    Biathlon wurde bis 1978 (und nicht nur bis 1960) mit Großkaliber geschossen.

  2. Christoph sagt:

    Sollen die Herren und Frauen Politiker das Waffenwesen wie geplant einschränken….
    Dann liegt es an uns eine Initiative gegen das derzeit gültige KFZ und Führerscheinwesen u veranlassen.

    E-Mail an SPD sowie GRÜNE.de – ohne Antwort
    Inhalt: … unsachgemäße Nutzung von Kraftfahrzeugen …. drastische Reglementierung….

    - Maximal 70 PS sind zulässig.
    - Alle KFZ Besitzer müssen sofort ihre Fahrzeuge abgeben oder nachweislich vernichten. Kei Schadenersatzanspruch gegenüber dem Staat.
    - Hohe Geld- und lange Freiheitsstrafen bei Verstösse gegen das Gesetz sowie dem dauerhaften Führerscheinentzug.
    - Fahrerlaubnis ab dem 21sten Lebensjahr mit Begrenzung auf 50 PS für die ersten 5 jahre der Fahrerlaubnis. (siehe Motorrad-Fahrerlaubnis).
    - Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h in ganz Deutschland.
    - Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit muss nachgewiesen werden.
    - Die zuständige Behörde hat die Inhaber einer Fahrerlaubnis
    in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen.
    - Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis das Fortbestehen der Fahrbedürftigkeit zu prüfen.
    - Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
    - Entzug der Fahrerlaubnis ab dem 67 Lebensjahr (zum Rentenbeginn).
    - Vorbehalt weiterer Reglementierungen zum Schutz des Bürgers

    Wäre zur Abwechslung mal was tolles :-)

  3. Thomas Brammer-Türck sagt:

    Klasse!
    PKWs sind auch als Mord-Werkzeuge nutzbar. Leider geschieht das auch tatsächlich. Werden sie deshalb verboten?
    Und wie steht es etwa mit Messern – Küchenmessern, Teppichmessern, schw.Offiziersmessern, Fischmessern u.v.m.? Und wie mit Schals oder Halstüchern? Danach wurde sogar einmal ein Krimi betitelt.
    Und, und, und.
    Endlich finde ich einmal Menschen mit gleicher Argumentation gegenüber den Gutmenschen, über die es nur noch heißen kann: denn sie wissen nicht, worüber sie reden!
    WEITER SO!

Schreibe einen Kommentar